Montage

Landesförderung Vorarlberg

WOHNHAUSSANIERUNGSRICHTLINIE 2017

 

Eine Landesförderung nur dem/der Eigentümer/in des Wohnhauses, dem/der Bauberechtigten sowie auch dem/der Mieter/in bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung gewährt.

Die Einkommensgrenze für das Haushaltseinkommen beträgt monatlich netto:
Für eine  Person € 3.000,00
Für zwei und mehr Personen € 5.300,00
Sollte diese Einkommensgrenze mit jeweils begonnene € 50,00 überschritten werden, wird die Förderung um 5% gekürzt.

 

Bauteilsanierung

Förderstufe  
Außenwand  
Dach, oberste Geschossdeck Boden gegen unbeheizt Fenster (Glas + Rahmen) Fensterverglasung
1 ≤ 0,24 ≤ 0,19 ≤ 0,29 ≤ 1,35 ≤ 1,10
2 ≤ 0,22 ≤ 0,17 ≤ 0,25 ≤ 1,20  
3 ≤ 0,19 ≤ 0,15 ≤ 0,21 ≤ 1,00  
4 ≤ 0,16 ≤ 0,13 ≤ 0,18 ≤ 0,90  
5 ≤ 0,14 ≤ 0,11 ≤ 0,16 ≤ 0,80  

 

Sanierungsmaßnahmen

Als Sanierungsmaßnahmen gelten alle thermischen Verbesserungsmaßnahmen in der Gebäudehülle:

a) Außenwand, einschließlich Trockenlegung von Kellermauerwerk.
b) Haus- und Wohnungseingangstüren gegen unbeheizte Steigenhäuser bzw. Laubengänge und Fenster, sofern diese schwermetallfrei und chlorfrei sind.
c) Fensterverglasung und Fenster-/Rollläden (nur im Zusammenhang mit Fenster- oder Fassadensanierung).d) Dach, oberste Geschossdecke.
e) Unterste Geschossdecke (Boden gegen unbeheizt).
f) Erneuerung der Elektro- und Blitzschutz- bzw. Brandschutzanlagen.
g) Erneuerung der Wasserinstallation.
h) Erneuerung bzw. Einbau eines wassergeführten Heizungsverteilsystems samt Regelungs- und Steuerungsanlagen.
i) Nachträglicher Lifteinbau im Mehrwohnungshaus bzw. die Sanierung eines bestehenden Liftes.
j) Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen gemäß § 9.

 

Förderungshöhe

Förderstufe

Anerkannte Sanierungskosten und Förderhöhe

Förderstufe 1 und
Einzelmaßnahmen gemäß
§ 8 Abs. 1 lit. f) bis j)
Bis € 25.000,00
10 % als Einmalzuschuss
Über € 25.000,00
20 % als Kredit
Förderstufe 2 Bis € 30.000,00
15 % als Einmalzuschuss
Über € 30.000,00
30 % als Kredit
Förderstufe 3 Bis € 35.000,00
20 % als Einmalzuschuss
Über € 35.000,00
40 % als Kredit
Förderstufe 4 Bis € 40.000,00
25 % als Einmalzuschuss
Über € 40.000,00
50% als Kredit
Förderstufe 5 und
erhaltenswerte Objekte
Bis € 50.000,00
30 % als Einmalzuschuss
Über € 50.000,00
60 % als Kredit

 

Unser Energieberater

Für alle Themen der Förderungen - von A wie Antrag bis Z wie Zuschuss - steht Ihnen gerne Daniel Pauger von pd bau GmbH zur Verfügung.

Kontakt

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